Wie komme ich als Musiker in Österreich zu den Tantiemen?

Für wen sich eine Mitgliedschaft bei den Verwertungsgesellschaften AKM und AUME auszahlt und was es dabei zu beachten gibt. Eine kurze Einführung in die Welt des Urheberrechts.

Das erste Konzert. Als Gage gerade einmal ein Paar Frankfurter und ein Bier. Aber egal – Hauptsache du kannst deine eigenen Songs endlich live vor Publikum spielen. Was viele anfangs oft nicht wissen ist, dass den Urhebern der Songs zusätzlich zur meist mauen Gage sogar etwas Körberlgeld zusteht. Im Folgenden möchte ich euch kurz erläutern, wer in den Genuss dieses Geldes, den Tantiemen, kommen kann und was ihr in Österreich dafür alles zu tun habt.

Zunächst einmal zu den Voraussetzungen: Wann stehen euch überhaupt Tantiemen zu?

Tantiemen stehen allen Urhebern zu, deren Musik öffentlich wiedergegeben wird. Zu den Urhebern zählen in erster Linie die Komponisten und Textautoren der Songs. In vielen Fällen ist auch noch ein Verlag beteiligt. In selteneren Fällen gilt auch ein Bearbeiter (Arrangeur) als Urheber.

Unter öffentliche Wiedergaben fallen z.B. Aufführungen bei Konzerten, Zeltfesten und auch Sendungen im Radio, im Fernsehen und in Diskotheken und Tanzcafes. Um für Live-Aufführungen von der AKM Geld zu erhalten ist es wichtig, dass die Veranstaltung auch bei der AKM gemeldet wurde. War das Konzert eine Privatveranstaltung, wie eine Hochzeit oder ähnliches, müssen diese Veranstaltungen nicht der AKM gemeldet werden und ihr müsst euch mit der Gage alleine zufrieden geben. Für Rundfunk- und Fernsehsendungen gilt zu beachten, dass es nur Geld von Sendern gibt, die Gebühren an die AKM zahlen. In aller Regel gibt es von kleineren Internet- oder Privatradios kein Geld und ihr müsst euch mit dem Promotion-Effekt begnügen. Da Sendungen in Diskotheken nur statistisch erhoben werden, sind Tantiemen daraus sehr unwahrscheinlich und erfordern hohe Einsatzzahlen. Aber darum soll es hier nicht gehen.

In diesem Blog-Beitrag geht es ausschließlich um Tantiemen aus euren Live-Aufführungen. Dazu nehmen wir gleich ein konkretes Beispiel her: Angenommen ihr spielt eines eurer ersten Konzerte beim Stadtfest in eurer Heimatstadt. Während des einstündigen Auftritts gebt ihr acht eigene Songs zum Besten. Ihr seid noch nicht Mitglied bei der AKM. Wie kommt ihr jetzt zu euren Tantiemen?

Schritt 1: Die Programmmeldung an die AKM/AUME

Bevor ihr Mitglied bei der AKM/AUME werden könnt, muss zumindest ein Lied von euch öffentlich aufgeführt worden sein. Da trifft es sich gut, dass ihr gerade bei eurem Auftritt acht eigene Songs präsentiert habt. Diese Voraussetzung ist somit schon einmal erfüllt. Jetzt müsst ihr dies noch der AKM melden. Dies geschieht mit einer Programmmeldung, die alle Solokünstler und Gruppen nach ihren Auftritten an die AKM übermitteln müssen. Hier trägt ihr alles Wichtige (Tag, Uhrzeit, Veranstalter usw.) zur Veranstaltung und eure aufgeführten Songs ein. Am besten erledigt ihr das gleich online. Dazu sind zwei Schritte notwendig:

  1. Holt euch die Online-Zugangsdaten von der AKM, damit ihr eure Programmmeldungen online durchführen könnt. Dazu füllt ihr am einfachsten das folgende Kontaktformular aus: http://bit.ly/1QiLJLR
  2. Nachdem ihr die Benutzerdaten per Mail erhalten habt, loggt ihr euch bei der AKM ein und meldet euren Auftritt inklusive gespielter Titel. Hier der Link zum Login: http://bit.ly/1omrlxl

Schritt 2: Mitgliedschaft bei AKM/AUME beantragen

Als nächstes müsst ihr Mitglied bei der AKM und der Austro Mechana (AUME) werden. Das heißt, jeder von euch, der am Text oder der Komposition mitgearbeitet hat, muss separat einen Aufnahmeantrag stellen. Für den Beitritt ist eine Beitrittsgebühr (Abschlussgebühr) von € 78,- (inkl. 20% MwSt) zu zahlen. Für Schüler, Lehrlinge und Studenten bis zum 20. Lebensjahr gilt eine ermäßigte Beitrittsgebühr von € 12,- (inkl. 20% MwSt). Die Beitrittsgebühr bei der AUME beträgt 55€ (inkl. 20% MwSt). Ermäßigung gibt es keine.

Hier der Link zum Aufnahmeantrag bei der AKM: http://bit.ly/1oGlOBi Nach dem Absenden des Antrages bekommt ihr die Unterlagen von der AKM per Post zugesandt. Die Anmeldeunterlagen für die AUME sind darin auch schon enthalten. Ihr müsst jetzt die Formulare nur noch ausfüllen, unterschreiben und per Post oder Mail an die AKM und AUME zurückschicken.

Schritt 3: Werkanmeldung bei AKM/AUME

Sobald ihr Mitglied bei der AKM und der AUME seid, müsst ihr noch eure Songs anmelden. In der Regel füllt jeder am Werk beteiligte Urheber getrennt seine Werkanmeldung aus. Konkret heißt das für eure acht Werke: Alle beteiligten Textautoren und Komponisten melden die entsprechenden Werke extra an. Bist du an allen acht Songs beteiligt, meldest du auch alle acht Songs bei der AKM an. Nachdem du auch die übrigen Urheber bei der Anmeldung angeben muss, reicht es auch, wenn einer der Urheber die Anmeldung erledigt. Solange ihr darauf vertraut, dass derjenige alles richtig einträgt, ersparen sich die übrigen Beteiligten die Mühe. Auch die Werkanmeldung könnt ihr online erledigen und zwar über den folgenden Link: http://bit.ly/1PCfMKP

Nachdem ihr alle 3 Schritte erledigt habt, steht dem Erhalt eurer Tantiemen nichts mehr im Wege. Wann die Auszahlung an euch erfolgt, hängt von zwei Fristen ab. Angenommen die Live-Aufführung fand am 10. Juli 2016 statt, dann erhält jeder Urheber in Normalfall sein Geld Mitte Juni 2017. Dafür müssen aber die folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 1. Die Werke wurden bis spätestens 15. Jänner 2017 bei der AKM angemeldet. 2. Die Programmmeldung erfolgte bis spätestens 30. November 2016. Wird das Werk nach dem 15. Jänner angemeldet gibt es das Geld erst mit einem Jahr Verspätung. Das gilt auch für jede verspätete Programmmeldung. Erfolgte die Programmmeldung erst zwischen 1. Dezember 2016 und 31. März 2017 bekommt ihr eure Tantiemen erst Mitte Juni 2018. Programmmeldungen die nach dem 31. März des Folgejahres einlagen werden überhaupt nicht mehr bearbeitet.

Wie viel Geld ihr für eine Aufführung erhält ist wieder eine eigene Geschichte und wird Thema eines eigenen Blog-Beitrages von mir sein. Bis dahin hoffe ich, dass ich euch etwas weiterhelfen konnte und freue mich über jeden Kommentar von euch. Auch Fragen, die noch offen geblieben sind, sind herzlich willkommen.

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